09. Endokrines System

09 Endokrines System

Störungen sind in der Regel gut behandelbar und dauernde Beeinträchtigungen nicht zu erwarten. Der Grad der Behinderung bei Störungen des Stoffwechsels und der inneren Sekre-tion ist von den Auswirkungen dieser Störungen an den einzelnen Organsystemen abhängig.
Sofern im Abschnitt 09 keine Einschätzung vorgesehen ist, sind die funktionellen De-fizite unter den jeweiligen Abschnitten, bei gesicherter Diagnose ohne wesentliche funktionelle Defizite mit 10 % einzuschätzen.
Normabweichungen der Laborwerte bedingen für sich alleine noch keinen Grad der Behinderung.
Übergewicht (Adipositas) an sich bedingt keine Einschätzung. Ist das Übergewicht gravierend (BMI > 40) und mit funktionellen Einschränkungen verbunden, sind diese abhängig von den Einschränkungen unter den jeweiligen Abschnitten einzuschätzen.

09.01 Schilddrüsenerkrankungen

Störungen sind in der Regel gut behandelbar und dauernde Beeinträchtigungen nicht zu erwarten.Störungen sind in der Regel gut behandelbar und dauernde Beeinträchtigungen nicht zu erwarten.

09.01.01 Schilddrüsenerkrankungen mit geringer Beeinträchtigung

10 - 20 %

20 %: Schilddrüsenerkrankungen mit geringer Allgemeinsymptomatik wie gelegentliche Tachycardie, vegetative Symptomatik
Bei schwerer Symptomatik ist nach den jeweiligen Abschnitten einzuschätzen

09.02 Diabetes mellitus

Eine Unterscheidung in insulinpflichtigen und nicht insulinpflichtigen Diabetes mellitus ist wegen der unterschiedlichen Handhabung notwendig. Die Insulinapplikation be-einträchtigt den Tagesablauf (insbesondere im Erwerbsleben) mehr als eine rein ora-le Einstellung mit Antidiabetika.

09.02.01

Nicht insulinpflichtiger Diabetes mellitus

10 - 30 %

10 %: Bei Kostbeschränkung ohne Medikation
20 – 30 %: Je nach Ausmaß der medikamentösen Therapie und des HbA1c Wertes

09.02.02

Insulinpflichtiger Diabetes bei stabiler Stoffwechsellage

30 - 40 %

30 %: Bei geringer zweimaliger Insulindosis und gutem Allgemeinzustand
40 %: Bei höherer zweimaliger Insulindosis und gutem Allgemeinzustand
Bei funktioneller Diabeteseinstellung (Basis-Bolus-Therapie), gutem Allgemeinzustand und stabiler Stoffwechsellage

09.02.03

Insulinpflichtiger Diabetes mellitus bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

50 %

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 50 %, da generell instabile Stoff-wechsellage vorliegt und Neigung zu Blutzuckerentgleisungen oftmals rasch und ohne geringe Anzeichen auftreten

09.02.04

Insulinpflichtiger Diabetes mellitus bei instabiler Stoffwechsellage

50 - 60 %

Bei mehrmaliger Insulinapplikation, mit hohen Blutzuckeramplituden und reduziertem Allgemein-zustand, jedoch ohne Ketoacidosen

09.02.05

Diabetes mellitus mit häufigen Ketoacidosen und schweren häufigen Hypoglycämien oder ausgepräg-ten Spätkomplikationen

70 - 100 %

Einschätzung abhängig von der Schwere, Häufigkeit und Dauer der Komplikationen Sehbehinderungen sind gesondert einzuschätzen

09.03 Phenylketonurie:

09.03.01

Phenylketonurie ohne manifeste Folgeerscheinungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

30 %

Vorliegende cerebrale Folgeerkrankungen (geistige Retardierung) sind nach Abschnitt 03 entspre-chend den funktionellen Defiziten einzuschätzen

09.03.02

Phenylketonurie ohne manifeste Folgeerscheinungen nach dem vollendeten 18. LJ bei erforderlicher Diät

10 %

09.04 Kleinwuchs

09.04.01

Proportionaler Kleinwuchs

30 - 40 %

Körpergröße zwischen 130 und 140 cm nach Abschluss des Längenwachstums

09.04.02

Dysproportionaler Kleinwuchs

50 - 60 %

Abhängig von Körpergröße und Dysproportion bei Kleinwuchs unter 130 cm

09.05 Hypophysenerkrankungen

Malignome sind unter Kapitel 13 (Malignome) einzuschätzen.
Schwere Formen sind aufgrund der therapeutischen Möglichkeiten sehr selten. Sie haben Auswirkungen auf einzelne andere Organsysteme und sind dort zu berück-sichtigen/einzuschätzen (z.B. Sehbehinderung, Doppelbilder).

09.06 Morbus Cushing

Die Auswirkungen zeigen sich in einzelnen anderen Organsysthemen und sind dort zu berücksichtigen/einzuschätzen – z.B. Diabetes mellitus, Muskelschwäche, Hypertonie.

09.07 Diabetes insipidus

09.07.01 Diabetes insipidus leichte Form

0 - 10 %

Geringe Symptomatik, keine Medikation erforderlich, ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist erforder-lich

09.07.02 Diabetes insipidus ausgeprägter Form

20 - 30 %

Medikation entsprechend der vorherrschenden Symptomatik erforderlich Vorrangige Symptome sind trockene Haut, Schlafstörungen, Krämpfe uäm. 30 %: In der Adoleszenz wegen der erforderlichen Überwachung der Flüssigkeitsbilanz und Gefahr von Exsikose



Einschätzungsverordnung
Grad der Behinderung nach österreichischem Recht


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